
Reiseapotheke
Welche Arzneimittel gehören in die Reiseapotheke?
Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln zur Urlaubszeit
Was ist in der Reiseapotheke erlaubt und was erwirbt man lieber erst am Urlaubsziel?
Bei der Mitnahme von Arzneimitteln ins Ausland gelten primär die rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. Dabei sollten Sie sich immer rechtzeitig und umfassend informieren, um Probleme zu vermeiden. Es empfiehlt sich im Rahmen Ihrer Reisevorbereitung direkt im Reiseland nachzufragen, auf offiziellen Seiten im Internet oder beim Reiseveranstalter Informationen einzuholen.
Im speziellen Fall der nötigen Mitnahme von Betäubungsmitteln, fragen Sie Ihren verschreibenden Arzt.
Bei der Einfuhr von Arzneimitteln nach Deutschland ist es natürlich kein Problem, die für den Auslandsaufenthalt mitgeführte „Reise- Apotheke“ wieder mit nach Hause zu nehmen. „Großeinkäufe“ von Arzneimitteln im Ausland können allerdings bei Zollkontrollen nach hinten losgehen. Das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) erlaubt nämlich lediglich die Einfuhr von „einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge“. Solche sind Arzneimittel, die vom Reisenden selbst benötigt oder für den Bedarfsfall in einer Menge mitgeführt werden, die dem individuellen Bedarf für die Dauer von maximal 3 Monaten entspricht.
Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie hier in der Übersicht des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Unsere Leistungen
Unsere kleine Hausarztpraxis tut jeden Tag alles dafür, damit Sie zeitnah und mit der nötigen Aufmerksamkeit eine effektive Behandlung bekommen. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es einmal länger dauert.


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